Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen, können jedoch aus folgenden Gründen nicht geteilt werden:

 

Eine weitere Zersiedelung der Landschaft ist nicht gegeben. Im geplanten Geltungsbereich der Satzung befinden sich  4 Wohnhäuser mit landwirtschaftlichen und gewerblichen Nebengebäuden. Das Grundstück Fl.Nr. 1110, Gemarkung Oberalteich, mit den Gebäuden Kleinlintach 6 und 6a wird wohnlich wie auch gewerblich genutzt. Hier ist ein Hydraulikbetrieb untergebracht. Mit der Außenbereichssatzung soll der Bestand des Gewerbebetriebes gesichert und eine mögliche Erweiterung sichergestellt werden. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1105, Gemarkung Oberalteich, befinden sich zwei Wohnhäuser, Kleinlintach 5 und 5a und eine Landwirtschaft, die im Nebenerwerb geführt wird. Durch die Außenbereichssatzung soll die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes gewährleistet werden. In den vorhandenen Gebäuden leben die bisherigen Betreiber der Landwirtschaft. Durch die Außenbereichssatzung soll der künftige Nebenerwerbslandwirt Gelegenheit erhalten, ebenfalls ein Wohnhaus zu errichten.

 

Eine Entwicklung in den Außenbereich ist nicht gegeben, da die möglichen Bauvorhaben unmittelbar an den bestehenden Hofraum bei beiden Grundstücken angegliedert werden.

 

Bauland im Geltungsbereich von vorhandenen Bebauungsplänen ist erschöpft. Die noch bestehenden Flächen befinden sich in privater Hand und können zur weiteren Verwertung z.Zt. nicht erworben werden. Die Stadt ist durchaus bemüht, den Innenbereich weiter zu entwickeln. Dies ist momentan jedoch nicht möglich, sodass unserer Meinung nach die Außenbereichssatzung dringend geboten ist, um eine Abwanderung von Arbeitsplätzen und hier wohnenden Personen zu vermeiden.