Sitzung: 16.05.2018 BUSA/30/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Anregungen bezüglich der textlichen Festsetzungen unter Punkt 9.1 sind zu übernehmen. Die Kompensationsfläche ist grundbuchrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan darf erst in Kraft gesetzt werden, sobald die dingliche Sicherung vorliegt.