Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Mit dem Bauherrn ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag zu schließen. Gleichzeitig ist für die Sicherung der Ausgleichsflächen eine grundbuchrechtliche Sicherung vorzulegen. Der Bauherr ist darüber informiert. Der Bebauungsplan wird erst in Kraft gesetzt, nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt sind.