Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Im Bereich der Parzellen 20 bis 22 ist aufgrund des Geländeverlaufes die Einhaltung der festgesetzten Wandhöhe nicht möglich. Es war vorgesehen, für die letzte freie Bauparzelle Nr. 22 den Bebauungsplan zu ändern. Seitens des Landratsamtes wird vorgeschlagen, dies nicht nur für diese eine Parzelle zu veranlassen, sondern die nähere Umgebung mit zu betrachten. Grundsätzlich wird die Wandhöhe als kritisch angesehen.


Beschluss:

 

Die Festsetzung mit der Anpassung der Wandhöhe wird auf die Parzellen 20 bis 22 ausgedehnt. Aufgrund des Geländeverlaufes ist die Einhaltung der Wandhöhe nicht möglich. Wegen der Tatsache, dass sich diese Situation nur für die Parzellen 20 bis 22 ergibt, wird die Wandhöhe mit 8,20 m als akzeptabel erachtet. Der Geltungsbereich des Deckblattes umfasst die Parzellen 20 bis 22. Das Deckblatt Nr. 1 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.