Sitzung: 07.03.2018 BUSA/29/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die vorgesehenen Reptilienhabitate sind außerhalb der 40-m-Bauverbotszone zu errichten. Nach dem Bundesfernstraßengesetz sind größere Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb der Bauverbotszone nicht zugelassen. Das Begleitgrün der Autobahn wird nicht für die erforderliche Eingrünung der PV-Anlage herangezogen. Ebenso wenig werden Leitungen innerhalb des Grundstückes der A 3 verlegt. Für die öffentliche Auslegung ist ein Blendgutachten zu erstellen und den Auslegungsunterlagen beizufügen. Werbeanlagen und dgl. sind nicht vorgesehen.