Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

In der Stadtratssitzung vom 27.09.2017 wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Brandlberg beschlossen und der Geltungsbereich bestimmt. Aufgrund der Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Erholung Brandlberg“, ist der Geltungsbereich für die Einbeziehungssatzung zu ändern.


Beschluss:

Der Geltungsbereich für die Einbeziehungssatzung Brandlberg lt. Stadtratsbeschluss vom 27.09.2017 wird geändert. Die Fl.Nr. 1295/1, Gemarkung Oberalteich, scheidet aus dem Geltungsbereich aus, ebenso der größte Teil der Fl.Nr. 1295 Teilfläche. Es verbleibt nur noch an der südöstlichen Grundstücksgrenze eine Fläche von ca. 800 m² im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Brandlberg. Siehe hierzu auch den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 48 (TOP 13) des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.