Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten.

 

- ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege

- Verweis auf § 9 Abs. 1 Ziffer 21 BauGB

- rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen

- Verkehrswege nach Verlegung der Telekommunikationsinfrastruktur nicht mehr verlegen.

 

Hinweis: eine Erweiterung der Infrastruktur außerhalb des Plangebietes kann aus wirtschaftlichen Gründen auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Rechtzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Ressort.


Beschluss:

 

Die Anregungen und Hinweise der Deutschen Telekom werden bei der Erschließungsplanung beachtet. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Ressort wird rechtzeitig erfolgen.