Sitzung: 11.05.2016 BUSA/02/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten.
- ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege
- Verweis auf § 9 Abs. 1 Ziffer 21 BauGB
- rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen
- Verkehrswege nach Verlegung der Telekommunikationsinfrastruktur nicht mehr verlegen.
Hinweis: eine Erweiterung der Infrastruktur außerhalb des Plangebietes kann aus wirtschaftlichen Gründen auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Rechtzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Ressort.
Beschluss:
Die Anregungen und Hinweise der Deutschen Telekom werden bei der Erschließungsplanung beachtet. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Ressort wird rechtzeitig erfolgen.