Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Zur Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen sind frühzeitig der Bayernwerk AG mitzuteilen, Verweis auf § 123 BauGB.

 

Die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist mit der Bayernwerk AG abzustimmen (Höhenangaben, erforderliche Grundstücksgrenzen etc.)

 

Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer Transformatorenstation sowie die Verlegung einer zusätzlichen Leitung erforderlich sein. Die Trafostation benötigt ein Grundstück zwischen 18 – 35 m².

 

Hinweis auf bestehende Versorgungsleitungen im Plangebiet, Sicherheitsabstände mit Baumpflanzungen und Bebauungen sind einzuhalten.

 


Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Erschließungsmaßnahmen werden rechtzeitig mit der Bayernwerk AG abgestimmt.

Die bestehenden Versorgungsleitungen befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Sie werden als Hinweis in die Planung aufgenommen.

 

Die Fläche für eine evtl. erforderliche Trafostation kann zur Verfügung gestellt werden. Vorgeschlagen wird ein Standort in der öffentlichen Grünfläche an der Weiherbachstraße.