Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die kostenpflichtige Umlegung des bestehenden TRWL ist im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Bauerlaubnisse der damaligen Eigentümer sind vorhanden. Grunddienstbarkeiten müssen noch geprüft werden.

 

Der Löschwasserbedarf wurde nicht angegeben, die maximale Entnahme ergibt sich jedoch aus der Leistungsfähigkeit des TRW Netztes.

 

Der Mindestabstand der Trinkwasserleitung zu Bäumen beträgt 2,50 m Meter, deren Überbauung ist nicht zulässig.


Beschluss:

 

Die Kosten der Verlegung fallen zu Lasten der Stadtwerke Bogen.

 

Der Löschwasserbedarf beträgt 800l/min über 2 Stunden bei einem Fließdruck von 1,5 bar (Allgemeines Wohngebiet).

 

Der Mindestabstand der Trinkwasserleitung wird bei der Erschließungsplanung beachtet.