Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Im Jahre 2004 wurde eine kombinierte Festlegungs- und Einbeziehungssatzung für Einfürst erstellt. Sie wurde am 10.02.2005 rechtsverbindlich. Die Anwesen Einfürst 16  und 17, sowie die Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden hier nicht berücksichtigt. Nunmehr ist beabsichtigt, gegenüber dem Anwesen Einfürst 17 ein Wohngebäude zu errichten. Der Eigentümer stellte deshalb den Antrag, die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Einfürst um die Fl.Nr. 1087 Teilfläche, 1087/1 Teilfläche, 1256 Teilfläche, 1086 Teilfläche und 1082 Teilfläche, Gemarkung Degernbach, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, zu erweitern.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Einfürst um die Fl.Nr. 1087 Teilfläche, 1087/1 Teilfläche, 1256 Teilfläche, 1086 Teilfläche und 1082 Teilfläche, Gemarkung Degernbach, wie im Lageplan dargestellt, zu erweitern, bzw. diese Grundstücke einzubeziehen. Die Tiefe links und rechts der Straße erfolgt in der direkten Verlängerung der bestehenden Abgrenzung.