Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege erreichbar sein, Verweis auf Art. 5 Abs. 1 BayBO und AIIMBI Nr. 25/1998.

 

Ausreichende Dimensionierung des Wendehammers (erf. Wendekreis 21 m Außendurchmesser)

 

Verweis auf die erforderliche Löschwassermenge bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten von je 800l/min über 2 Stunden bei einem Fließdruck von 1,5 bar.

Hydrantenabstand nicht mehr als 100 m, außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand

 

Verweis auf die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE 0132.

 


Beschluss:

 

Die Forderungen des abwehrenden Brandschutzes werden bei der Erschließungsplanung beachtet.

 

Die Dimensionierung von 18 m Außenradius des geplanten Wendehammers ist für ein Wohngebiet ausreichend.

 

Die erforderliche Löschwassermenge von 800l/min kann im geplanten Baugebiet gewährleistet werden.