Sitzung: 11.05.2016 BUSA/02/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege erreichbar sein, Verweis auf Art. 5 Abs. 1 BayBO und AIIMBI Nr. 25/1998.
Ausreichende Dimensionierung des Wendehammers (erf. Wendekreis 21 m Außendurchmesser)
Verweis auf die erforderliche Löschwassermenge bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten von je 800l/min über 2 Stunden bei einem Fließdruck von 1,5 bar.
Hydrantenabstand nicht mehr als 100 m, außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand
Verweis auf die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE 0132.
Beschluss:
Die Forderungen des abwehrenden Brandschutzes werden bei der Erschließungsplanung beachtet.
Die Dimensionierung von 18 m Außenradius des geplanten Wendehammers ist für ein Wohngebiet ausreichend.
Die erforderliche Löschwassermenge von 800l/min kann im geplanten Baugebiet gewährleistet werden.