Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Die Bestätigung, dass die zusätzlich geplanten Wohngebäude im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung von der zentralen Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe versorgt werden können, wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis, dass der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage rechtzeitig beim Zweckverband zu beantragen ist, wird in die Erläuterungen mit aufgenommen. Der Hinweis, dass die Löschwasserversorgung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bogen liegt, wird zur Kenntnis genommen. Wir verweisen jedoch darauf, dass die Versorgung wie im Bestand vom Zweckverband der Bogenbachtalgruppe bereitgestellt wird.