Sitzung: 11.05.2016 BUSA/02/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Der Bebauungsplan sollte im gängigen Maßstab 1:1000 dargestellt werden. Aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht besteht Einverständnis, wenn die Entwurfsgrundsätze der RASt 06 angewendet werden.
Beschluss:
Der Maßstab des Bebauungsplanes wird im fortgeschrittenen Verfahren nicht mehr geändert.
Die Entwurfsgrundsätze der RASt 06 werden beachtet.