Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bebauungsplan sollte im gängigen Maßstab 1:1000 dargestellt werden. Aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht besteht Einverständnis, wenn die Entwurfsgrundsätze der RASt 06 angewendet werden.


Beschluss:

 

Der Maßstab des Bebauungsplanes wird im fortgeschrittenen Verfahren nicht mehr geändert.

Die Entwurfsgrundsätze der RASt 06 werden beachtet.