Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Sollten trotz der im Blendgutachten vorgesehenen Sichtschutzmaßnahmen Blendungen auftreten, sind auf Kosten des Betreibers Abhilfemaßnahmen in Absprache mit der Autobahndirektion Südbayern umzusetzen.