Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Forderungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden berücksichtigt. Nachdem der Betreiber der Photovoltaikanlage Eigentümer der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke ist und diese auch selbst bewirtschaftet, ist mit keinerlei Entschädigungsansprüchen zu rechnen.