Sitzung: 25.10.2017 BUSA/21/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Für die beantragte Errichtung einer Gartenmauer wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Humelberg IV“ befürwortet. Die Stützmauer ist standsicher zu errichten bzw. die Standsicherheit nachzuweisen. Es sollte verrottungsfreies Material verwendet werden.