Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Um die Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 415/1 und 415/2, Gemarkung Degernbach, zu ermöglichen, wurde eine Einbeziehungssatzung „Waltersdorf-Mühlthal“ erstellt. Sie wurde am 28.06.2017 rechtsverbindlich.

 

Unter § 4 wurde als zulässige Dachform das Satteldach festgesetzt. Die Bauherren möchten, eine andere Dachform. Es wird deshalb vorgeschlagen, § 4 Punkt 4 wie folgt zu ändern:

 

Zulässige Dachformen: Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Pultdach


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Einbeziehungssatzung „Waltersdorf-Mühlthal“ in § 4 Punkt 4 wie folgt zu ändern:

 

Als zulässige Dachformen werden festgesetzt: Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Pultdach

 

Die Einbeziehungssatzung ist mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.