Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Für den Bebauungsplan „SO Photovoltaik Weidenhofen II“ war aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben eine erneute, eingeschränkte Auslegung notwendig. Diese fand in der Zeit vom 22.06.2017 bis 07.07.2017 statt. Von Seiten des Planungsbüros wurden die geforderten Maßnahmen im engen Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet und abgestimmt.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2017, erhalten per Fax am 06.07.2017, wurde von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde erneut redaktionelle Änderungen und Anpassungen gefordert. Von Seiten des Planungsbüros wurden die entsprechenden Passagen überarbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde erneut vorgelegt. Mit E-Mail vom 10.07.2017 wurde von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt, dass nunmehr Einverständnis besteht.

 

 


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „SO Photovoltaik Weidenhofen II“ wird mit der vom Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde, zugestimmten Fassung vom 09.07.2017, bestätigt mit E-Mail vom 10.07.2017, als Satzung beschlossen.