Sitzung: 21.06.2017 BUSA/15/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Alternativ zur bestehenden Planung der Feuerwehrzufahrt ist zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrt über das nördlich davon gelegene Grundstück Fl.Nr. 874/1, Gemarkung Bogen (Kindergarten-Grundstück) geführt werden kann. Das Grundstück würde dem Kindergarten weiterhin erhalten bleiben. Es wären eine befestigte Zufahrt und zwei Tore anzubringen.