Für das Objekt Ostpreußische Straße 3 wurde im Vorfeld eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes bzw. der Stellplatzsatzung angefragt. Laut der Stellplatzsatzung werden Stellplätze vor der Garage nicht als solche anerkannt. Es wird eine Ausnahme beantragt. Bezüglich der Grund (GRZ)- und Geschoßflächenzahl (GFZ) ist eine Abweichung von 0,03 für die GRZ und eine Abweichung von der GFZ von 0,13 beantragt.

 

Nach eingehender Diskussion wurden folgende Beschlüsse gefasst: