Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Innerhalb der Bauverbotszone von 40 m ist nur die Errichtung von Modulen vorgesehen. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant. Das Begleitgrün der Autobahn ist nicht als Eingrünung der PV-Anlage vorgesehen. Leitungen auf dem Grundstück der Autobahn werden nicht verlegt.