Sitzung: 21.06.2017 BUSA/15/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Innerhalb der Bauverbotszone von 40 m ist nur die Errichtung von Modulen vorgesehen. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant. Das Begleitgrün der Autobahn ist nicht als Eingrünung der PV-Anlage vorgesehen. Leitungen auf dem Grundstück der Autobahn werden nicht verlegt.