Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass für Lärmschutzmaßnahmen keinerlei Ersatzansprüche bestehen, wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Sollten Werbeanlagen, die sich auf die Autobahn auswirken, errichtet werden, ist die Autobahndirektion zu hören, das gleiche gilt für Außenbeleuchtungen. Die Blendung des Verkehrs auf der Autobahn ist auszuschließen.