Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die Anregungen wurden bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die Ausgleichsfläche ist noch zu benennen, hier erfolgt noch eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Der Bebauungsplan ist zeitlich nicht beschränkt, sodass Regelungen für die Zeit nach Außerkraftsetzung des Bebauungsplanes z.Zt. nicht erforderlich sind. Sollte die Anlage außer Betrieb genommen werden und der Bebauungsplan aufzuheben sein, ist ein gesondertes Verfahren durchzuführen.

 

Der unter TOP 12.7 vorgesehene Satzungsbeschluss kann noch nicht gefasst werden.