Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die geforderten Abstände, wie im Plan bereits dargestellt, sind einzuhalten. Dies gilt auch für die Zufahrt für das Trafohaus. Der Hinweis, dass in der Bauverbotszone alle anderen Anlagen unzulässig sind, ist zu beachten.

 

Das Begleitgrün der Autobahn darf nicht für die erforderliche Eingrünung der PV-Anlage herangezogen werden. Der Bebauungsplan ist diesbezüglich zu prüfen. Der Hinweis, dass eine Beschattung oder Behinderung der Freiflächen der Photovoltaikanlagen durch das Begleitgrün der Autobahn zu dulden ist, ist aufzunehmen.

 

Leitungsverlegungen innerhalb des Grundstückes der A3 sind nicht vorgesehen.

 

Blendung:

Der Hinweis, dass das bestehende Straßengrün nicht als Abschirmung für mögliche Blendungen herangezogen werden darf, ist aufzunehmen. Bei Bedarf hat der Betreiber Abhilfemaßnahmen durchzuführen, um Blendwirkungen auszuschließen.

 

Werbeanlagen:

Der Hinweis, dass Werbeanlagen unzulässig sind, ist aufzunehmen.

 

Sonstiges:

Der Hinweis, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Autobahn während der Bauphase auszuschließen sind, ist aufzunehmen und der Betreiber noch ausdrücklich darauf hinzuweisen.