Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

I. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses und

II. Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren

 

In der Zeit vom 18.06.2015 bis 07.03.2016 erfolgte die Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2013 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben.

 

Die Prüfung umfasste die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 mit einem Investitionsvolumen von rund 14 Mio. Euro brutto. Es erstreckte sich auf folgende Baumaßnahmen:

 

  • Stadtumbau West, Bauabschnitt I, Straubinger Straße
  • Hauptschule Bogen, Neubau einer 2-fach-Turnhalle
  • Rathaus Bogen, Anbau
  • Kanalsanierung Schönthal

 

Als Gesamtergebnis der stichprobenartigen Prüfung der vorgenannten Baumaßnahmen, die mit freiberuflichen Planern abgewickelt wurden, konnte festgestellt werden, dass die Stadt die Bauherrenaufgaben im Wesentlichen ordnungsgemäß wahrnimmt. Es zeigte sich aber auch die Notwendigkeit, dass die Verwaltung die von den Planern erbrachten Leistungen, wie Planungsergebnisse, Wertung der Angebote, Prüfung der Nachtragsangebote und die Abrechnungsunterlagen intensiver begleiten und kritischer wahrnehmen muss oder soll. Verbesserungspotential wird in der Prüfung und Wertung der im Rahmen des Vergabeverfahrens eingegangenen Angebote und der Dokumentation des Vergabeverfahrens gesehen. Es ist darauf zu achten, dass Nachtragsangebote geprüft  und auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes erstellt werden und prüfbare Kalkulationsnachweise vorgelegt werden. Bauleistungen sollen nur im Ausnahmefall, wenn sie überwiegend Lohnkosten verursachen, im Stundenlohn beauftragt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden weitestgehend beachtet. Die geforderten Überprüfungen der beauftragten Büros wurden stichprobenartig vorgenommen, kann jedoch aufgrund der Personalsituation nicht voll umfänglich durchgeführt werden. Grundsätzlich ist festzustellen, wie auch die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses vorgibt, nimmt die Stadt ihre Aufgaben, ordnungsgemäß wahr.

 

III. Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch, wenn ein Teil der formellen Feststellungen durch die eingebundenen Planer hervorgerufen wurde, die Zuständigkeit für die künftige Beachtung im Verantwortungsbereich der Verwaltung (Stadt) im Rahmen ihrer Bauherrenaufgaben liegt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Feststellung, dass die Zuständigkeit für die Bauherrenaufgaben bei der Verwaltung (Stadt) liegt, ist bekannt und wird auch ernsthaft wahrgenommen. Man bedient sich der freiberuflichen Planer, um das Arbeitspensum bewältigen zu können. Dennoch können die im Prüfbericht geforderten Aufgaben aufgrund der Personalsituation nicht vollumfänglich aufgefangen werden.

 

1. Erledigung früherer Prüfungsfeststellungen

 

Es wurde auf fehlende Umsetzung der Texte für Textziffer 5 aus dem Prüfungsbericht T 07 501 vom 31.10.2001 und Hinweise im dem Berichtsabschnitt 2.1 und 2.3 aus dem Prüfungsbericht T 03 409 vom 15.07.2009 hingewiesen. Folgende Feststellungen wurden nicht vollständig erledigt:

 

Textziffer 5 fehlende Abrechnungsunterlagen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Abrechnungsunterlagen werden grundsätzlich gefordert, die Hinweise werden somit beachtet. Eine vollständige Kontrolle der Abrechnungsunterlagen, die grundsätzlich dem beauftragten Büro unterliegt, ist aus personellen Gründen nicht vollständig möglich, wird jedoch stichprobenartig durchgeführt.

 

Angebotsunterlagen sind ohne Namens- und Adressangaben des Planers zu erstellen

Stellungnahme der Verwaltung:

Dies wird beachtet, grundsätzlich werden die Angebotsunterlagen ohne Namens- und Adressangaben des Planers erstellt und veröffentlicht. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass trotz Kontrolle im Einzelfall Angaben übersehen werden.

 

 

VOB § 14 Aufmaßzusammenstellung:

Es wird kritisiert, dass unübersichtlich aufgestellte Schlussrechnungen akzeptiert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Zusammenstellungen werden vom planenden Büro geprüft, ebenso werden die Aufmaße durch das Büro geprüft. Durch die Verwaltung wird stichprobenartig nachkontrolliert. Aufgrund des Personalstandes ist jedoch eine vollständige Kontrolle nicht möglich.

 

 

 

 

2. Abwicklung von Planerleistungen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes verstärkt zu achten ist. Fehlende Unterlagen sind mit Nachdruck von den mit Leistungsphase 8 und 9 beauftragten Planern einzufordern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird grundsätzlich beachtet. Fehlende Unterlagen werden immer eingefordert.

 

 

Bei der Hochbau- und Tiefbaumaßnahme Straubinger Straße wird kritisiert, dass beim Bauherrn keine dem Ausführungsstand entsprechende Ausführungspläne und Zusammenstellungen der rechnerischen Ergebnisse, vorliegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Pläne und Zusammenstellungen wurden laufend fortgeschrieben und liegen mittlerweile vor.

 

 

Es wurde festgestellt, dass bei den geprüften Baumaßnahmen alle Planer mit der Leistungsphase 9 - Objektbetreuung, Dokumentation-  beauftragt waren. Es ist deren Aufgabe, die Unterlagen unter Einbeziehung der bereits dem Auftraggeber früher  übergebenen Unterlagen systematisch geordnet zusammenzustellen. Es wurde festgestellt, dass diese Aufgabe die Planer bei den genannten Baumaßnahmen (Straubinger Straße, Anbau Rathaus) nicht hinreichend nachgekommen sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die Planer wurde entsprechend eingewirkt, die Unterlagen wie gefordert vorzulegen. Wir werden künftig die vom Prüfer aufgestellte Liste an die Planer übergeben, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt vorzulegen sind.

 

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass mit Einführung der HOAI 2013 die früher in der Leistungsphase 9 enthaltene Zusammenstellung der Dokumentationsunterlagen nunmehr bereits in der Leistungsphase 8 eine Grundleistung ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dies ist uns bekannt und wird auch entsprechend  verfolgt.

 

 

3. Vergabe von Bauleistungen

3.1 Prüfung und Wertung der Angebote

 

Es wurde kritisiert, dass die Prüfungen und Wertungen der Angebote nicht lückenlos dokumentiert sind. Besonders störte man sich an der Äußerung „Es wurden keine Angebote ausgeschlossen“ bzw. „nach eigehender Durchsicht aller Angebote liegt keine Grund vor eines der Angebote auszuschließen“. Es wird angemerkt, dass anhand der vorliegenden Wertungsberichte die formale Prüfung möglicher Ausschlussgründe, eine Prüfung der Eignung der Bewerber oder eine Prüfung der Angebote in technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar dokumentiert ist (§ 16 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 bis 5 VOB/A 2009). Es wird eine Checkliste zur Kenntnis gegeben, dass die Wertung der Angebote in fünf Stufen zu erfolgen hat. Ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Stadt gegenüber Bietern und ggf. Förderbehörden immer selbst verantwortlich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es ist bekannt, dass die Stadt als Auftraggeber letztendlich verantwortlich zeichnet. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte nach den einschlägigen Kriterien, wurde jedoch im Detail nicht so dokumentiert wie gefordert. Wir werden auf die Planer einwirken, die geforderte formale Checkliste einzuhalten.

 

 

3.2 Vergabedokumentation

 

Es wurde kritisiert, dass die Vergabevermerke nicht vollständig bzw. nicht vorlagen. Auch hier wurde eine Empfehlung ausgesprochen über die in § 20 VOB/A aufgeführten Mindestinhalte, um Entscheidungen zu dokumentieren. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Dokumentation des Vergabeverfahrens eine Grundleistung in der Leistungsphase 7 ist, die der beauftragte Planer zu erbringen hat (HOAI 2013, Anlage 12, Leistungsphase 7).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Vergabevermerke werden grundsätzlich komplett erstellt. Richtig ist, dass beim Anbau Rathaus dies nicht lückenlos erfolgte. Beim Stadtumbau West, BA I – Straubinger Straße lag der Vergabevermerk entgegen der Behauptung des Prüfers, vor. Er wurde im Rahmen des Zuwendungsverfahrens von der Regierung von Ndb. angefordert und dieser auch vorgelegt. Bei der Abarbeitung des Ingenieurvertrages werden sämtliche Leistungsphasen, auch die Dokumentation, eingefordert.

 

 

3.3 Anonymisierung der Verdingungsunterlagen

 

Es wird kritisiert, dass beim Bauvorhaben Hauptschule Bogen, Neubau einer 2-fach-Turnhalle bei den Vergabeunterlagen beteiligte Planer mit Namen und Anschrift  aufgelistet waren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei jeder Ausschreibung wird kontrolliert, dass keine entsprechenden Vermerke vorhanden sind. Hier wurde in einem Einzelfall dies nicht bemerkt.

 

 

4. Abrechnung von Bauleistungen

4.1 Preisvereinbarungen bei geänderten und zusätzlichen Leistungen

 

Es wird angemerkt, dass künftig darauf zu achten ist, dass Nachtragsangebote zunächst dem Grunde nach (vertragliche Einordnung) geprüft werden und anschließend, wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht, darauf geachtet wird, dass diese auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes sind und der Nachtragspreis durch prüfbare Kalkulationsnachweise belegt ist. Nachtragsleistungen sind gem. Art. 38 Gemeindeordnung unter Einhaltung der geschäftsordnungs- gemäßen Zuständigkeiten schriftlich zu beauftragen. Vor der Freigabe von Rechnungen sollten diese stichprobenartig darauf durchgesehen werden und ggf. Leistungen abgerechnet werden, für die keine wirksame Preisvereinbarung getroffen wurde.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Von den beauftragten Planern sowie von der Verwaltung (stichprobenartig) wurden Nachtragsangebote entsprechend geprüft und den Gremien zur Genehmigung vorgelegt. Zahlungen erfolgen nur, wenn ein Anspruch besteht.

 

 

4.2 Stundenlohnarbeiten

 

Es wird angemerkt, dass Stundenlohnarbeiten nur bei Bauleistungen geringen Umfangs vereinbart werden sollen, in denen überwiegend Lohnkosten verursacht werden. Die Vereinbarung hierüber hat schriftlich zu erfolgen. Angeordnete Stundenlohnarbeiten sind durch Stundenzettel nachzuweisen und zu prüfen. Kritisiert wird hier bei den Baumaßnahmen Anbau Rathaus und beim Neubau der 2-fach-Turnhalle, dass die im Vertrag enthaltenen Mengen bis zum achtfachen überschritten wurden, ohne dass eine schriftliche Anordnung über die Ausführung getroffen worden wäre. Beim Anbau Rathaus handelt es sich um einen Betrag von 16.843,64 € brutto. Bei der Straubinger Straße um einen Betrag von 39.770,93 € brutto. Im Bericht wurde festgestellt, dass hierfür oftmals Planänderungen verantwortlich waren.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Wie im Bericht richtig bemerkt, wurden Stundenlohnarbeiten teilweise durch Planänderungen hervorgerufen, beim Anbau des Rathauses insbesondere durch unvorhergesehen kontaminiertes Erdreich aufgrund eines alten Heizöltankes. Um hier die Arbeiten nicht zu behindern, was weiter Kosten verursacht hätte, wurde angeordnet, die nicht im LV beinhalteten Positionen auf Stundenlohnbasis abzurechnen. Weiter wurden immer wieder Tatsachen aufgedeckt, die nicht vorhersehbar waren und nur in Stundenlohnarbeit ausgeführt werden konnten, wie z.B. das Auffinden alter Schächte und Leitungen. Bei der Straubinger Straße wurden aufgrund von Einwendungen von Anwohnern mehrmals Änderungen und Anpassungen vorgenommen, für die es keine LV-Position gab. Um auch hier die Arbeiten nicht zu behindern, wurden hier die Arbeiten teils schriftlich, teils mündlich durch den Bauherrn angeordnet. Dies ist z.T. unerlässlich, um keine Verzögerungen auftreten zu lassen, die wiederum Kosten, wie z.B. Stillstandskosten u. dgl. auslösen würden.

 

 

 

4.3 Zahlungsbegründende Unterlagen

 

Hier wird angemerkt, dass bei der Baumaßnahme Anbau Rathaus Bogen für das Gewerk Baumeisterarbeiten die 1. bis 3. Abschlagsrechnung mit insg. 172.550,00 € brutto (77 % der Auftragssumme) auf der Grundlage von Pauschalbeträgen ausbezahlt wurden. Bei der Schlussrechnung lagen die Aufmaße und Lieferscheine nur in Kopie vor. Beim Bauvorhaben Straubinger Straße lagen bei den Abschlagsrechnungen 1 und 2 sowie 4 bis 7 keine Aufmaße und Mengenzusammenstellungen bei. Bei der Schlussrechnung fehlten die Mengenzusammenstellungen, teilweise die Originallieferscheine.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Abschlagszahlungen  wurden z.T. nach augenscheinlichem Baufortschritt in Absprache mit der Bauleitung zur Zahlung freigegeben. Die z.T. fehlenden Unterlagen wurden nachgefordert und auch eingereicht. Eine Prüfung durch den Planer, spätestens bei der Schlussrechnung, war möglich und wurde auch durchgeführt.

 

 

4.4 Übersichtlichkeit der Schlussrechnung

 

 

Es wurde die mangelnde Übersicht der Schlussrechnungen kritisiert. Es ist darauf zu achten, dass die Mengenzusammenstellung für die Teilleistung, entsprechend der vertraglichen Regelung und des § 14 Abs. 1 VOB/B, positionsbezogen erfolgt, um einen Vergleich zwischen beauftragt und außerordentlich ausgeführter Leistung zu ermöglichen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Vom Prüfer wird hier eine Gegenüberstellung der LV-Positionen und der abgerechneten Positionen gefordert, um die Prüfung zu erleichtern. Von den beauftragten Büros wie auch von der Stadt werden die Schlussrechnungen einschlägig geprüft. Ein Vergleich der ausgeschriebenen Positionen mit den in der Schlussrechnung festgestellten Positionen wird vorgenommen, es wird lediglich keine tabellarische Gegenüberstellung vorgenommen. Wir werden jedoch die Planer auf die Anregung wiederholt hinweisen.

 

 

 

5. Einzelfeststellungen zu den geprüften Baumaßnahmen

5.1 Stadtumbau West – Umgestaltung Straubinger Straße BA I

5.1.1 Oberflächengestaltung

 

Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass sich bei der Schlussrechnung vom Aufragnehmer anerkannte Zuvielzahlung in Höhe von 14.007,63 € brutto ergeben hat.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Betrag wurde von der Firma zurückgefordert. Der Zahlungseingang wurde am 08.06.2016 festgestellt.

 

 

5.1.2 Honorar Freianlagenplanung

 

Hier wurde eine Honorarminderung in Höhe von 863,67 € wegen nichtvertragsgerechter Berechnung für besondere Leistungen festgestellt. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde der Betrag in Abrechnung gebracht.

 

 

5.2 Hauptschule Bogen – Neubau einer 2-fach-Turnhalle

5.2.1 Betonarbeiten – Stahlbetonfertigteile

 

Textziffer 2

Die Prüfung der Schlussrechnung ergab eine vom Auftragnehmer anerkannte Zuvielzahlung in Höhe von 4.678,26 €, die aus einem Abrechnungsfehler bei den Betonstahlmengen herrührt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die festgestellte Zuvielzahlung in Höhe von 4.678,26 € wurde von der Firma zurückgefordert. Der Zahlungseingang wurde am 26.07.2016 festgestellt

 

 

5.2.2 Baumeisterarbeiten

 

Textziffer 3

Die Prüfung der Schlussrechnung ergab einen nach VOB/C DIN 18 331, Abschnitt 5.3.3 nicht zu vergütenden Betonstahlmattenverschnitt der zu einer anerkannten Zuvielzahlung in Höhe von 2.171,64 € führte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Betrag wurde von der Firma zurückgefordert, der Zahlungseingang wurde am 17.06.2016 festgestellt.

 

 

5.2.4 Honorar Technische Gebäudeausstattung

 

Textziffer 4

Es wurde festgestellt, dass die nicht vertragsgerechte Berechnung des Honorars für die Leistungsphase 4 der Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen zu einer Honorarminderung in Höhe von 558,52 € führt. Der Sachverhalt ist bei der noch ausstehenden Honorarschlussrechnung zu berücksichtigen. Das betreffende Büro wurde auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht.

 

 Stellungnahme der Verwaltung:

Der Betrag wird bei der Abrechnung der Leistungsphase 9, die noch aussteht, in Abzug gebracht. Das Büro ist entsprechend informiert, eine Stellungnahme hierzu erhielten wir nicht.

 

 

5.2.5 Prüfung weiterer Honorarrechnungen

 

Textziffer 5

Der Tagwerksplaner und der Elektroplaner sind aufzufordern, die Honorarschlussrechnungen einzureichen.

 

 Stellungnahme der Verwaltung:

Die Honorarschlussrechnung des Elektroplaners liegt vor und wurde bereits abgerechnet. Ebenso liegt die Honorarschlussrechnung des Tagwerksplaners vor und wurde ebenfalls abgerechnet.

 

 

5.3 Rathaus Bogen – Anbau

5.3.1 Schreinerarbeiten Fenster

 

Hier wurden insbesondere die Mehrkosten aus der zusätzlich geforderten Rauchdichtigkeit von drei Fluchttüren sowie zusätzlich Laibungsverkleidungen für Verdunklungsrollos ins Augenmerk gefasst. Der Prüfer kritisierte die seiner Meinung nach nicht einwandfreie Nachvollziehbarkeit der Mehrkosten. Der Prüfer forderte hier von der beauftragten Firma zusätzliche Unterlagen, die die Nachvollziehbarkeit der Rechnungssumme belegen. Diese wurden z.T. vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.01.2017 teilte der Auftragnehmer jedoch mit, dass er zu keinen weiteren Auskünften bereit sei, da dies seiner Meinung nach bereits abschließend behandelt ist. Der Prüfer stellte abschließend folgendes fest: „Angesichts der damit verbundenen, erheblichen Aufwendungen erachten wir eine Regressnahme des Architekten für nicht zielführend, da unter Berücksichtigung von Sachverständigen und womöglich Gerichtskosten kein wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erwarten ist. Zudem könnte der Architekt wegen einer vertraglich vereinbarten Mindestsatzunterschreitung womöglich mit  Honorargegenforderungen aufrechnen.“ Es wurde darauf hingewiesen, dass bei künftigen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass dem Nachtragsangeboten prüfbare Kalkulationsnachweise beiliegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wir werden dies verstärkt beachten.

 

 

5.3.2 Prüfung weiterer Gewerke

 

Hier ergaben zwei kleine Abrechnungsfehler eine Zuvielzahlung in Höhe von 1.189,52 €. Der Rückforderungsanspruch ist zum 31.12.2015 verjährt. Von einer Rückforderung gegenüber dem Architekten wird abgeraten, da diese womöglich wegen einer Unterschreitung der HOAI- Mindestsätze mit Honorargegenforderungen aufrechnen könnte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In Zukunft werden Abrechnungen noch detaillierter geprüft, soweit dies die Personallage zulässt.

 

 

5.3.3 Prüfung von Honorarrechnungen

- Objektplanung, Technische Gebäudeausstattung

 

Es wurde festgestellt, dass die Honorarvereinbarung, die nach dem Preisrecht der HOAI zulässigen Mindestsätze unterschreitet. Der Auftragnehmer kann, wenn eine Vergütung unter dem Mindestsatz, der vereinbart ist, den Unterschiedsbetrag nachfordern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

- Tragwerksplanung

 

Zum Prüfungszeitpunkt lag lediglich die 2. Abschlagsrechnung vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Schlussrechnung wurde eingefordert, liegt jedoch noch nicht vor.

 

 

5.4 Kanalsanierung Schönthal

5.4.1 Tiefbauarbeiten

 

Es wurde eine vom Vertrag abweichende Ausführung festgestellt. Hier entstanden Mehrkosten in Höhe von 11.142,70 €. Nach der Leistungsbeschreibung sollte der Frostschutz im Leitungsgrabenbereich im Zuge des Kanalbaus hergestellt werden.

 

Der Auftragnehmer hat die vorgesehene Leistung lediglich in der Straubinger Straße so ausgeführt, im Bereich des Straßenausbaus in der Schönthalstraße wurde der Rohrgraben bis Oberkante Asphalt mit kiesigem Bodenaustauschmaterial verfüllt, welches anschließend im Zuge des Straßenbaus wieder ausgebaut und entsorgt wurde. Anschließend wurde das gebrochene Frostschutzmaterial im Zuge des Straßenbaus über die gesamte Breite eingebaut und abgerechnet, bei der dem Leitungsgraben geschuldeten Frostschutz unter den einzelnen Kanalhaltungsblättern abgerechnet.

 

Die örtliche Bauüberwachung begründete die vom Vertrag abweichende Ausführung damit, dass wegen fehlender Bestandsvermessung kein Höhenplan für den Straßenbau der Straße Schönthal vorlag und somit die Höhenlage der Erdplanung während des Kanalbaues noch unbekannt war. Weiter wären bei Einbau der Frostschutzschicht im Zuge des Kanalbaus unterschiedlich breite Zwischenräume zum Fahrbahnrand und den Spartengräben verblieben und somit kein homogener Straßenbau möglich gewesen. Darüber hinaus hätte ein Teil des Frostschutzes in den Seitenbereichen und der Oberfläche wieder ausgebaut werden müssen.

 

Die Begründung der örtlichen Bauüberwachung vermag nicht zu überzeugen.

 

 Stellungnahme der Verwaltung: 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme der örtlichen Bauüberwachung den Prüfer nicht überzeugte. Unserer Meinung nach überzeugt die Meinung der örtlichen Bauüberwachung. Insbesondere deswegen, weil durch die verschiedenen Sparten die aufgebaute Frostschutzschicht wieder verloren gegangen wäre, dies zumindest zum Teil. Die Kosten waren unserer Meinung nach nicht vermeidbar.

 

Bezüglich der Straubinger Straße ist anzumerken, dass hier eine bestehende Straße vorhanden war. Der Ausbau dieser Straße (Kreisstraße) erfolgte erst ein Jahr später, bei der der Frostschutz ebenfalls, wie im Schönthal, wieder ausgebaut wurde.

 

 

5.4.2 Honorarrechnungen

 

Die Prüfung der Honorarschlussrechnung ergab keine Hinweise auf ein nicht vertragsgerechtes Honorar.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wird zur Kenntnis genommen.

 

 

6. Weitere Hinweise

 

- HOAI-Mindestsatzunterschreitung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen unter dem Mindestsatz unwirksam sind. Der Auftragnehmer könnte den Unterschiedsbetrag nachfordern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wird zur Kenntnis genommen.

 

 

- Beauftragung weiterer Leistungsstufen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Planungsleistungen grundsätzlich stufen- und abschnittsweise beauftragt werden sollen. Der Abruf der Leistungsstufen hat unter Beachtung der kommunalrechtlichen Zuständigkeiten schriftlich zu erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wird beachtet.

 

 

- Freihändige Vergabe-Einholung von Vergleichsangeboten

 

Es wird auf die Bestimmungen bei beschränkten und freihändigen Vergaben von Bauleistungen und die dazu festgelegten Wertgrenzen hingewiesen. Der Auftraggeber ist hier grundsätzlich verpflichtet, mehrere Angebote, in der Regel mindestens drei, einzuholen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Beschränkte und freihändige Vergaben werden nur in Einzelfällen durchgeführt, da der Verwaltungsaufwand ähnlich ist wie bei öffentlichen Ausschreibungen und darin kein wesentlicher Vorteil besteht. Die Anregungen wurden in der Vergangenheit befolgt und werden dies auch in Zukunft.

 

 

- Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden

 

Hier wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes die Vorlage weiterer Unterlagen fordern kann. Es ist darauf zu achten, dass diese Unterlagen dann auch vollständig ausgefüllt dem Angebot beigefügt sind. Fehlende Erklärungen und Unterlagen sind nachzufordern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dies wird bei der Prüfung der Angebote beachtet.

 

 

- Urkalkulation

 

Es wird bei größeren Baumaßnahmen angeregt, die Preisermittlung für die vertragliche Leistung, die sogenannte Urkalkulation, bei der Auftragsvergabe einzufordern und beim Bauherrn verschlossen aufzubewahren, um im Falle späterer Nachtragsverhandlungen eine belastbare Grundlage zu haben und Manipulationsmöglichkeiten zu erschweren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wird beachtet und bei größeren Baumaßnahmen bei Bedarf gefordert.

 

 

- Ausschreibungsvorbehalt

 

Künftig wäre zur Angebotsabgabe erst aufzufordern, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Auftragsvergabe vorliegen. Ein Verstoß gegen den in § 2 Abs. 5 VOB/A formulierten Grundsatz kann zu einer Haftung aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluss führen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ausschreibungen erfolgen erst, wenn die entsprechenden Mittel, die bei der Kostenberechnung festgestellt wurden, im Haushalt bereitgestellt sind. Bei erheblicher Kostenüberschreitung kann es jedoch zur Aufhebung der Ausschreibung kommen.