Sitzung: 17.05.2017 BUSA/14/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
Der Bauwerber ist auf den Verkehrslärm durch die Bundesautobahn A 3 hinzuweisen. Beim Bauvorhaben sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen. Die Hinweise des Immissionsschutzes werden vollinhaltlich an die Bauwerber weitergegeben.