Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Der Bauwerber ist auf den Verkehrslärm durch die Bundesautobahn  A 3 hinzuweisen. Beim Bauvorhaben sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen. Die Hinweise des Immissionsschutzes werden vollinhaltlich an die Bauwerber weitergegeben.