Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Anwesend: 9

Es wurde festgestellt, dass sich im Radiusbereich der Tassilostraße der Bürgersteig auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/2 und 624/1, beide Gemarkung Bogen, befindet. Die überbaute Fläche bei 624/2 beträgt 26,6 m², bei 624/1 21 m².

 

Wird der Bürgersteig, wie er vorhanden war, wiederhergestellt, können die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/2 – Tassilostraße 4 nicht vollständig hergestellt werden. 2 Stellplätze müssten abgelöst werden.

 

Bürgermeister Schedlbauer schlug vor, dass die Ablöse der Stellplätze gegen den Grunderwerb getauscht wird. Die abzulösenden Stellplätze können auf den sich in der Nähe befindlichen öffentlichen Parkplätzen bei der Schule und beim Friedhof nachgewiesen werden.


Beschluss:

 

Die 2 Stellplätze, die nicht errichtet werden können, werden abgelöst. Im Gegenzug erhält die Stadt die Grundstücke aus Fl.Nr. 624/1 mit 21 m² und aus Fl.Nr. 624/2 mit 26 m², beide Gemarkung Bogen, die mit dem Bürgersteig überbaut sind. Die Vermessung für den Bürgersteig trägt die Stadt, die Einmessung des Gebäudes übernimmt die Kreiswohnungsbau.