Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)  haben alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Herr Helmut Winklmeier, Leiter des Ordnungsamtes, ist bereits im Datenschutz geschult und soll zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen bestellt werden.

 


Beschluss:

Herr Helmut Winklmeier wird ab 20.04.2017 zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen bestellt.