Sitzung: 24.05.2017 SR/15/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Gemäß Art.
25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) haben alle öffentlichen Stellen, die
personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder
nutzen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Herr Helmut
Winklmeier, Leiter des Ordnungsamtes, ist bereits im Datenschutz geschult und
soll zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen bestellt werden.
Beschluss:
Herr Helmut
Winklmeier wird ab 20.04.2017 zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bogen
bestellt.