Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Anwesend: 22

Zur Wahrung der besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung und die zulässige Nutzung der baulichen Anlagen des Ortsbildes im Kernbereich der Stadt Bogen ist die Aufstellung einer Innenbereichssatzung erforderlich.

 

Durch die Innenstadtsatzung werden die Nutzung sowie die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich der Innenstadt von Bogen in ihrer Eigenart geschützt. Es wird sichergestellt, dass in den Erdgeschosszonen keine Wohnnutzung entsteht. Die Erdgeschosszonen bleiben somit dem Gewerbe vorbehalten. Darüber hinaus werden die äußere Gestaltung sowie die baulichen Anlagen in den Vorbereichen der Gebäude in ihrer Eigenart gesichert.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bogen hat Kenntnis von der neu aufgestellten Innenstadtsatzung und beschließt diese in der Fassung vom 12.10.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung vorzunehmen.