Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Aufgrund der Problematik mit dem §13b BauGB empfiehlt es sich, das Verfahren nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als normales Regelverfahren durchzuführen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Änderung der Erweiterungssatzung Kleinlintach mit Deckblatt 3 nach

§34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor. Seitens der Stadt Bogen wird eine Folgekostenumlage erhoben.