Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit seinem Urteil vom 18.07.2023, dass das Absehen von der Umweltprüfung gegen die Richtlinien über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) verstößt. (BVerwG, Urt. V. 18.07.2023, Az. 4 CN 3.22)

 

§13b BauGB dürfe daher wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden.

 

Die Änderung der Erweiterungssatzung Kleinlintach mit Deckblatt 3 wurde in der Sitzung des Stadtrats am 27.07.2022 beschlossen. Hierbei wurde §13b BauGB angewendet, da der Aufstellungsbeschluss noch im Jahr 2022 erfolgte.

 

Um eventuelle Klagen gegen die Änderung mit Deckblatt 3 zu vermeiden, sollte das Verfahren nach §13b BauGB eingestellt werden, und im normalen Regelverfahren erneut Aufgestellt werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Änderung der Erweiterungssatzung Kleinlintach mit Deckblatt 3 einzustellen.