Sitzung: 18.10.2023 SR/00/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Vollzug der Gemeindeordnung Art. 18 GO - Erledigung der Anfragen aus den
Bürgerversammlungen 2023.
In der Anlage sind sämtliche Anfragen aus den Bürgerversammlungen 2023 in den einzelnen
Ortsteilen enthalten.
Unter dem Abschnitt „Behandlungsvermerke“ wurden – soweit notwendig – seitens der Verwaltung
die einzelnen Fragen behandelt bzw. an die zuständigen Gremien weitergeleitet.
Anfragen, die seitens der Ersten Bürgermeisterin abschließend in den Bürgerversammlungen beantwortet werden konnten, werden nicht weiterverfolgt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass er mit der Erledigung der Wünsche und Anfragen aus den Bürgerversammlungen 2023 in der vorgelegten Form einverstanden ist.