Sitzung: 18.10.2023 SR/00/2023
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Stellungnahmen
zu den Feststellungen zur Rechnungsprüfung
der
Jahresrechnung 2022
5.1
Belegungsplan Sportplätze Bogenau + Kotau
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben im Nachgang an die
Rechnungsprüfung per E-Mail die Belegungspläne der Sportplätze Bogenau und
Kotau zur Info erhalten.
5.2 Aktuelle Energiesituation Kindergarten
Rautenzwerge – Info an Stadtrat
Das Gremium bat um eine allgemeine Info in der nächsten Stadtratssitzung
bzgl. der aktuellen Energiesituation des Kindergartens Rautenzwerge.
Stadtkämmerer Herr Kellner erläutert, dass die Anschaffung einer Wärmepumpe
aktuell nicht mehr relevant sei. Der Verbrauch liegt bei 60.000 kW, hierfür
bezahlte man bisher 0,50€/kW = 30.000€. Die Strompreise sind jedoch wieder
stark gesunken auf 0,18€/kW = 10.800€. Durch die PV-Anlage erreichen wir
aktuell eine Deckung von 50-60%, wodurch wir nur noch Kosten von ca. 4.320€
haben. Eine Investition in eine Wärmepumpe von ca. 250.000€-300.000€ ist
unwirtschaftlich.
Die Info an den Stadtrat wurde bereits erledigt.
5.3
Planungskosten Grundschulneubau – Zahlungsermächtigung
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Klärung, ob zur Auszahlung von
3.728,15€ und 17.729,49€ (Gesamt: 21.457,64€) an das Büro Gutthann HIW am
18.08.2022 eine Ermächtigung vorlag bzw. ob diese Zahlung durch den
grundlegenden StR-Beschluss vom 01.10.2014 für den Architektenvertrag vom
14.06.2016 abgedeckt war. (HH-Stelle 1.2110.9490)
Nach gesetzlichen Vorgaben wurde zur Findung eines Architekten ein
europaweites Vergabeverfahren nach VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren
zu den Auftragsverhandlungen hat am 22.07.2014 stattgefunden. Nach Festlegung der
Rangfolge der Bewerber durch das Auswahlgremium wurde beschlossen, dem Stadtrat
zu empfehlen, das Büro HIW Hornberger Illner Weny-Architekten mit den
Planungsleistungen zu beauftragen.
In der StR-Sitzung am 01.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Nach Durchführung des VOF-Verfahrens und nach dem daraus folgenden
Ergebnis sind die Planungsarbeiten für die Generalsanierung und Erweiterung der
Grundschule Bogen an das Büro HIW, Straubing, zu vergeben. Es ist ein
Architektenvertrag zu schließen.“
Unter Beachtung der Vorgaben und Anmerkungen des Verhandlungsverfahren
zu den Auftragsverhandlungen (VOF-verfahren) wurde ein Architektenvertrag mit
dem Büro HIW geschlossen (14.03.2016/12.04.2016).
Auszahlung 3.728,15€ als Schlusszahlung (Gesamtsumme: 39.428,15€)
für erbrachte Planungsleistungen im Zeitraum Januar 2016 - November 2019.
Für folgende Planungsleistungen:
Untersuchung von 3 Standorten, 3- und 4-zügige Planungen, sowie
Darstellungen und Berechnungen für Einfach- oder Zweifach-Turnhalle.
Auszahlung 17.729,49€ als Schlusszahlung (Gesamtsumme
152.199,49€) für erbrachte Planungsleistungen im Zeitraum 2019 – 2022.
Für folgende Planungsleistungen:
LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Vorplanung
Untersuchung von 3 Varianten für 5-zügige Grundschule mit
Zweifach-Turnhalle (Prüfung Versammlungsstätte, neues Raumprogramm und
Hybridbauweise).
5.4
Bauhofleistungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die Rautentage und der
Weihnachtsmarkt am Bogenberg ein deutliches Defizit aufweisen. Dies gilt es dem
Stadtrat bitte darzustellen bzw. er ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Rautentage 2022: 0.3432.0000 bis 0.3432.9999
Einnahmen 11.590,00€
Ausgaben 63.643,06€
= Defizit 52.053,06€
Weihnachtsmarkt 2022: 0.3434.0000 bis 0.3434.9999
Keine Einnahmen à Nur Ausgaben für Arbeiten des Bauhofs aus detaillierter
Berechnungsliste von der Kämmerei in Höhe von 9.831,01€
Zu Rautentage
2022
Die Abrechnung der Rautentage 2022 wurde dem Haupt-, Finanz- und
Stadtmarketingausschuss in der Sitzung vom 21.09.2022 ausführlich dargelegt
(vgl. TOP 5.2 der Sitzung). Einzig die im Rahmen der Veranstaltung
aufgelaufenen Bauhofkosten konnten zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht
mitgeteilt werden, da diese immer erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres (unter
Zugrundelegung der jeweiligen Stundensätze des Vorjahres) ermittelt werden
können.
Im Rahmen des Haushalts wurden Ausgaben
i.H.v. 50.890 € kalkuliert und
Einnahmen
i.H.v. 14.000 €
Insofern wurde bereits ein haushaltsrelevanter Betrag i.H.v. 36.890 € im
Haushalt 2022 eingeplant. Dem RechErg ist zu entnehmen, dass der
haushaltsrelevante Betrag bei den Rautentagen 2022 bei 52.053 € lag. Dies ist
einzig darauf zurückzuführen, dass für die Rautentage 2022 Bauhofleistungen
i.H.v. 10.000 € angesetzt waren, diese aber tatsächlich mit 27.890 € zu Buche
schlugen. Durch die Einführung einer digitalen Erfassung der geleisteten
Bauhofarbeiten können Bauhofstunden seit einiger Zeit wesentlich genauer
erfasst werden, als dies noch bei den letzten Rautentagen der Fall. Ebenso
gaben die Stadtwerke Bogen GmbH bei den Rautentagen 2018 noch eine Spende
i.H.v. 10.000 €, die in 2022 auf 2.000 € „zurückgefahren“ (als pauschaler
Rechnungsabzug) wurde. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei den Rautentagen
2024 mit rund 30.000 € an Bauhofleistungen als interne Verrechnung auszugehen
ist.
Zu
Weihnachtsmarkt 2022
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom
24.03.2021 beschlossen, den Veranstalter des Weihnachtsmarkts am Bogenberg
aufgrund besonderer Risikobehaftung im geringen Umfang zu unterstützen. Es
wurde – wie vom Gremium beschlossen – eine Vereinbarung für die Weihnachtsmärkte
(2021 – 2023) geschlossen.
Bzgl. der Bauhofleistungen wurde folgendes
vereinbart:
„Die
Stadt Bogen unterstützt den Veranstalter durch unbare Leistungen des
Stadtbauhofs. Der Veranstalter kann Bauhofleistungen bis zu einem maximalen
Betrag von 1.500 € / veranstalteten Weihnachtsmarkt am Bogenberg abrufen. Die
Leistungen durch den Stadtbauhof können nur insoweit abgerufen werden, wenn
keine wichtige, dringliche bzw. unaufschiebbare andere Aufgaben ausgeführt
werden müssen. Darüberhinausgehende Leistungen werden dem Veranstalter in
Rechnung gestellt.“
Ebenso wurde Folgendes vereinbart:
„der
Winterdienst bzgl. der Zufahrtsstraßen/Pilgerweg sowie Leistungen aus der
Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen fließen in den Betrag von 1.500 €
nicht mit ein.“
In Ausfluss der Vereinbarung wurden beim
Weihnachtsmarkt 2022 Bauhofleistungen mit einem Gegenstandswert von 2.239,95 €
abgerufen, was eine Rechnungslegung an den Veranstalter i.H.v. 739,95 € nach
sich zog. Die Rechnung wurde beglichen. Im Rahmen der Rechnungsprüfung wurden
dem Ausschuss Ausgaben i.H.v. rund 9.830 € dargelegt. Diese Ausgaben (aus
internen Verrechnungen von Bauhofleistungen) rühren von der Umsetzung diverser
verkehrsrechtlicher Anordnungen/Beschilderungen (im Zuge des Weihnachtsmarktes
werden lt. Mitteilung des Bauhofs jährlich über 200 Schilder auf bzw. nach dem
Markt wieder abgebaut). Der Weihnachtsmarkt wurde insofern vereinbarungsgemäß
abgerechnet.
5.5 Defizitübernahme Eigenbetrieb – Ermächtigung
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Prüfung, ob der ausbezahlte
Kassenkredit in Höhe von 100.000,00€ von der Stadt an den Eigenbetrieb am
21.04.2022, sowie die die Rückabwicklung als „Vorableistung Defizitausgleich
2023“ im Jahr 2023 zulässig waren. (HH-Stelle 0.8700.6750)
Der Eigenbetrieb ist nach dem Kommunalrecht eine Organisationseinheit
einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Verluste aus
diesem Bereich sind soweit sie nicht vorgetragen werden können, von der Stadt
auszugleichen (§8 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung.) Ein Defizitansatz lag für
2022 nicht vor, weil man davon ausging, dass die Gewinnabführung der Stadtwerke
Bogen GmbH ausreicht um die Verluste abzudecken.
Die Entscheidung der Vorableistung ist durch Art. 37 Abs. 3 GO gedeckt.
Es handelte sich um eine dringliche Anordnung die keinen Aufschub duldete.
Zum Sachverhalt:
Die Sparkasse Niederbayern-Mitte, Herr Daffner, rief den Kämmerer der
Stadt, Herrn Kellner, an und erklärte, dass das Konto des Eigenbetriebes über
den Kassenkreditrahmen hinaus überzogen ist. Es stehen noch weitere Zahlungen
an Löhne, Gehälter und Rechnungen in Höhe von rd. 28.000,--€ die überfällig
sind. Es bedarf eines sofortigen
Ausgleichs. Vor diesem Anruf war der Kämmerei die Situation nicht bekannt. Die
Zuständigkeit lag bei der Werkleitung.
Die Stadt haftet für die Verluste und hat für die Leistungsfähigkeit zu sorgen. (§6 EBV) Der Defizitausgleich, der von der Frau Bürgermeisterin Probst angeordnet wurde war somit korrekt.
Beschluss: