Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Stellungnahmen zu den Feststellungen zur Rechnungsprüfung

der Jahresrechnung 2022

 

 

 

5.1 Belegungsplan Sportplätze Bogenau + Kotau

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben im Nachgang an die Rechnungsprüfung per E-Mail die Belegungspläne der Sportplätze Bogenau und Kotau zur Info erhalten.

 

 

5.2 Aktuelle Energiesituation Kindergarten Rautenzwerge – Info an Stadtrat

Das Gremium bat um eine allgemeine Info in der nächsten Stadtratssitzung bzgl. der aktuellen Energiesituation des Kindergartens Rautenzwerge. Stadtkämmerer Herr Kellner erläutert, dass die Anschaffung einer Wärmepumpe aktuell nicht mehr relevant sei. Der Verbrauch liegt bei 60.000 kW, hierfür bezahlte man bisher 0,50€/kW = 30.000€. Die Strompreise sind jedoch wieder stark gesunken auf 0,18€/kW = 10.800€. Durch die PV-Anlage erreichen wir aktuell eine Deckung von 50-60%, wodurch wir nur noch Kosten von ca. 4.320€ haben. Eine Investition in eine Wärmepumpe von ca. 250.000€-300.000€ ist unwirtschaftlich.

 

Die Info an den Stadtrat wurde bereits erledigt.

 

 

5.3 Planungskosten Grundschulneubau – Zahlungsermächtigung

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Klärung, ob zur Auszahlung von 3.728,15€ und 17.729,49€ (Gesamt: 21.457,64€) an das Büro Gutthann HIW am 18.08.2022 eine Ermächtigung vorlag bzw. ob diese Zahlung durch den grundlegenden StR-Beschluss vom 01.10.2014 für den Architektenvertrag vom 14.06.2016 abgedeckt war. (HH-Stelle 1.2110.9490)

 

Nach gesetzlichen Vorgaben wurde zur Findung eines Architekten ein europaweites Vergabeverfahren nach VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren zu den Auftragsverhandlungen hat am 22.07.2014 stattgefunden. Nach Festlegung der Rangfolge der Bewerber durch das Auswahlgremium wurde beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, das Büro HIW Hornberger Illner Weny-Architekten mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

 

In der StR-Sitzung am 01.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Nach Durchführung des VOF-Verfahrens und nach dem daraus folgenden Ergebnis sind die Planungsarbeiten für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Bogen an das Büro HIW, Straubing, zu vergeben. Es ist ein Architektenvertrag zu schließen.“

 

Unter Beachtung der Vorgaben und Anmerkungen des Verhandlungsverfahren zu den Auftragsverhandlungen (VOF-verfahren) wurde ein Architektenvertrag mit dem Büro HIW geschlossen (14.03.2016/12.04.2016).

 

Auszahlung 3.728,15€ als Schlusszahlung (Gesamtsumme: 39.428,15€) für erbrachte Planungsleistungen im Zeitraum Januar 2016 - November 2019.

 

Für folgende Planungsleistungen:

Untersuchung von 3 Standorten, 3- und 4-zügige Planungen, sowie Darstellungen und Berechnungen für Einfach- oder Zweifach-Turnhalle.

 

Auszahlung 17.729,49€ als Schlusszahlung (Gesamtsumme 152.199,49€) für erbrachte Planungsleistungen im Zeitraum 2019 – 2022.

Für folgende Planungsleistungen:

LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Vorplanung

Untersuchung von 3 Varianten für 5-zügige Grundschule mit Zweifach-Turnhalle (Prüfung Versammlungsstätte, neues Raumprogramm und Hybridbauweise).

 

 

5.4 Bauhofleistungen

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die Rautentage und der Weihnachtsmarkt am Bogenberg ein deutliches Defizit aufweisen. Dies gilt es dem Stadtrat bitte darzustellen bzw. er ist darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Rautentage 2022: 0.3432.0000 bis 0.3432.9999

Einnahmen 11.590,00€

Ausgaben   63.643,06€

= Defizit      52.053,06€

 

Weihnachtsmarkt 2022: 0.3434.0000 bis 0.3434.9999

Keine Einnahmen à Nur Ausgaben für Arbeiten des Bauhofs aus detaillierter Berechnungsliste von der Kämmerei in Höhe von 9.831,01€

 

Zu Rautentage 2022

Die Abrechnung der Rautentage 2022 wurde dem Haupt-, Finanz- und Stadtmarketingausschuss in der Sitzung vom 21.09.2022 ausführlich dargelegt (vgl. TOP 5.2 der Sitzung). Einzig die im Rahmen der Veranstaltung aufgelaufenen Bauhofkosten konnten zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht mitgeteilt werden, da diese immer erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres (unter Zugrundelegung der jeweiligen Stundensätze des Vorjahres) ermittelt werden können.

Im Rahmen des Haushalts wurden    Ausgaben i.H.v. 50.890 € kalkuliert und

                                                            Einnahmen i.H.v. 14.000 €

Insofern wurde bereits ein haushaltsrelevanter Betrag i.H.v. 36.890 € im Haushalt 2022 eingeplant. Dem RechErg ist zu entnehmen, dass der haushaltsrelevante Betrag bei den Rautentagen 2022 bei 52.053 € lag. Dies ist einzig darauf zurückzuführen, dass für die Rautentage 2022 Bauhofleistungen i.H.v. 10.000 € angesetzt waren, diese aber tatsächlich mit 27.890 € zu Buche schlugen. Durch die Einführung einer digitalen Erfassung der geleisteten Bauhofarbeiten können Bauhofstunden seit einiger Zeit wesentlich genauer erfasst werden, als dies noch bei den letzten Rautentagen der Fall. Ebenso gaben die Stadtwerke Bogen GmbH bei den Rautentagen 2018 noch eine Spende i.H.v. 10.000 €, die in 2022 auf 2.000 € „zurückgefahren“ (als pauschaler Rechnungsabzug) wurde. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei den Rautentagen 2024 mit rund 30.000 € an Bauhofleistungen als interne Verrechnung auszugehen ist.

 

Zu Weihnachtsmarkt 2022

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 24.03.2021 beschlossen, den Veranstalter des Weihnachtsmarkts am Bogenberg aufgrund besonderer Risikobehaftung im geringen Umfang zu unterstützen. Es wurde – wie vom Gremium beschlossen – eine Vereinbarung für die Weihnachtsmärkte (2021 – 2023) geschlossen.

Bzgl. der Bauhofleistungen wurde folgendes vereinbart:

„Die Stadt Bogen unterstützt den Veranstalter durch unbare Leistungen des Stadtbauhofs. Der Veranstalter kann Bauhofleistungen bis zu einem maximalen Betrag von 1.500 € / veranstalteten Weihnachtsmarkt am Bogenberg abrufen. Die Leistungen durch den Stadtbauhof können nur insoweit abgerufen werden, wenn keine wichtige, dringliche bzw. unaufschiebbare andere Aufgaben ausgeführt werden müssen. Darüberhinausgehende Leistungen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.“

 

 

 

Ebenso wurde Folgendes vereinbart:

„der Winterdienst bzgl. der Zufahrtsstraßen/Pilgerweg sowie Leistungen aus der Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen fließen in den Betrag von 1.500 € nicht mit ein.“

In Ausfluss der Vereinbarung wurden beim Weihnachtsmarkt 2022 Bauhofleistungen mit einem Gegenstandswert von 2.239,95 € abgerufen, was eine Rechnungslegung an den Veranstalter i.H.v. 739,95 € nach sich zog. Die Rechnung wurde beglichen. Im Rahmen der Rechnungsprüfung wurden dem Ausschuss Ausgaben i.H.v. rund 9.830 € dargelegt. Diese Ausgaben (aus internen Verrechnungen von Bauhofleistungen) rühren von der Umsetzung diverser verkehrsrechtlicher Anordnungen/Beschilderungen (im Zuge des Weihnachtsmarktes werden lt. Mitteilung des Bauhofs jährlich über 200 Schilder auf bzw. nach dem Markt wieder abgebaut). Der Weihnachtsmarkt wurde insofern vereinbarungsgemäß abgerechnet.

 

5.5 Defizitübernahme Eigenbetrieb – Ermächtigung

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Prüfung, ob der ausbezahlte Kassenkredit in Höhe von 100.000,00€ von der Stadt an den Eigenbetrieb am 21.04.2022, sowie die die Rückabwicklung als „Vorableistung Defizitausgleich 2023“ im Jahr 2023 zulässig waren. (HH-Stelle 0.8700.6750)

 

Der Eigenbetrieb ist nach dem Kommunalrecht eine Organisationseinheit einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Verluste aus diesem Bereich sind soweit sie nicht vorgetragen werden können, von der Stadt auszugleichen (§8 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung.) Ein Defizitansatz lag für 2022 nicht vor, weil man davon ausging, dass die Gewinnabführung der Stadtwerke Bogen GmbH ausreicht um die Verluste abzudecken.

 

Die Entscheidung der Vorableistung ist durch Art. 37 Abs. 3 GO gedeckt. Es handelte sich um eine dringliche Anordnung die keinen Aufschub duldete.

 

Zum Sachverhalt:

Die Sparkasse Niederbayern-Mitte, Herr Daffner, rief den Kämmerer der Stadt, Herrn Kellner, an und erklärte, dass das Konto des Eigenbetriebes über den Kassenkreditrahmen hinaus überzogen ist. Es stehen noch weitere Zahlungen an Löhne, Gehälter und Rechnungen in Höhe von rd. 28.000,--€ die überfällig sind.  Es bedarf eines sofortigen Ausgleichs. Vor diesem Anruf war der Kämmerei die Situation nicht bekannt. Die Zuständigkeit lag bei der Werkleitung.

Die Stadt haftet für die Verluste und hat für die Leistungsfähigkeit zu sorgen. (§6 EBV) Der Defizitausgleich, der von der Frau Bürgermeisterin Probst angeordnet wurde war somit korrekt.


Beschluss: