Sitzung: 08.03.2017 BUSA/12/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Der Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsvermerke:
BA-Mitglied Kerscher
war nicht anwesend.