Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Firma Lausser beantragt eine isolierte Befreiung für eine Einfriedung. Es wird von Punkt 5.1, Einfriedung mit verzinktem Maschendrahtzaun, Höhe 1,5 m an der Straßenseite, des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Furth vom 09.09.1987 abgewichen.

 

Es soll ein Stabgitterzaun mit Sockel werden, die Gesamthöhe wird 2,0 m nicht überschreiten. Der Stabgitterzaun wird wegen der vorhandenen Baumbepflanzung nach 6.1 teilweise um 1,0 m auf das Grundstück zurückgenommen.

 

Der Grund für den Antrag ist, dass ein Stabgitterzaun eine zeitgemäßere Einfriedung ist.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Furth“ für den Stabgitterzaun mit Sockel (Gesamthöhe von max. 2,0 m wird nicht überschritten) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.