Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Anwesend: 7

Die Firma Lausser beantragt eine Befreiung für öffentliche Grünfläche (Zufahrten) aufgrund des Bebauungsplan, Industrie- und Gewerbegebiet Furth, vom 09.09.1987. Festsetzung durch Planzeichen Seiten 8, Punkt 6.1, öffentliches Grün mit Pflanzgebot.

 

Die öffentliche Grünfläche mit Pflanzgebot soll 2 Einzelzufahrten erhalten. Die vorhandene LKW-Zufahrt wird hierfür entfernt und entsprechend begrünt.

 

Die Begründungen der Firma Lausser für das Vorhaben lautet:

 

Die vorhandene LKW-Zufahrt beansprucht 38,91 m² die öffentliche Grünfläche 6.1.

Die beiden geplanten Zufahrten beanspruchen 17,46 m² + 27,14 m² =44,60 m².

Der öffentlichen Grünfläche werden zusätzliche 4,07 m² entnommen.

 

Der Grund für die Änderung ist, dass sich in der vermieteten Halle ein LKW-Bremsenprüfstand befindet und um diesen nutzen zu können eine Durchfahrt nötig ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den Antrag auf Befreiung die Erlaubnis zu erteilen, auf der öffentlichen Grünfläche mit Pflanzgebot 2 neue Einzelzufahrten zu erstellen, sowie die vorhandene LKW-Zufahrt zu entfernen und zu begrünen.