Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Anwesend: 7

Der Antrag auf Befreiung für die privaten Grünflächen richtet sich nach dem Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Furth vom 09.09.1987. Festsetzungen durch Planzeichen Seite 8, Punkt 6.2, privates Grün mit Pflanzgebot.

 

Die private Grünflache mit Pflanzgebot, an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 1405, Gemarkung Oberalteich, soll von der Grenze auf einer Teillänge abgerückt werden und ersatzweise vor dem Bestandsgebäude erlaubt werden.

 

Begründung:

Beim Tausch der Grünfläche würde die private Grünfläche, Punkt 6.2 von 195,33 m² eine Fläche von 128,97 m² erreichen, die Minderung beträgt 66,36 m².

 

Der Grund für die Änderung ist, dass eine Ausfahrt bei regem Verkehr den Innenhof der Firma entlasten würde.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den Antrag auf Befreiung die Erlaubnis zu erteilen, die privaten Grünflächen mit Pflanzgebot, an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 1405, Gem. Oberalteich, von der Grenze auf einer Teillänge abzurücken und ersatzweise vor dem Bestandsgebäude in der Industriestr. 12 anzulegen.