Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden bereits berücksichtigt. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan ist zeitlich nicht begrenzt. Sollte die Nutzung Photovoltaikanlage entfallen, sind die technischen Einrichtungen zu entfernen. Diese Festsetzung ist enthalten und als Folgenutzung wieder landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt. Über die bauliche Nutzung hinausgehende Festsetzungen im Bebauungsplan sind nach deren Wegfall nicht bindend. Die öffentlichen Gebäude der Stadt sind bereits alle, soweit zulässig, mit Photovoltaikanlagen bestückt.


Abstimmungsvermerke:

BA-Mitglied Kerscher war bei der Abstimmung nicht anwesend.