Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8

Der Bebauungsplan „Am Weinberg I“ befand sich nach Billigung der Entwurfspläne am 23.11.2022 in der Zeit vom 09.12.2022 bis 09.01.2023 in der Auslegung.

 

Die Träger der öffentlichen Belange wurden beteiligt.

 

Die vom Planungsbüro ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge sind Teil dieser Sitzungsvorlage.

 

 

 

Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB (maßgebend ist nur das Original)

1.    Landratsamt Straubing Bogen:

 

Bebauungsplan:

 

1.1.1     Belange des Immissionsschutzes

Keine Bedenken

 

 

1.1.2     Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Die Punkte der zweiten Stellungnahmen wurden weitestgehend eingearbeitet. Folgender Punkt muss noch eingearbeitet werde:

-          Der externe Ausgleich in Höhe von 13.471 m² wird von Ökokonto Nr. 11 der Stadt Bogen abgebucht. Hierfür ist ein Abbuchungsplan vorzulegen, aus dem klar hervorgeht, welche Flächen des Ökokontos für den notwendigen Ausgleich beansprucht wird.

 

Abwägung

Der Abbuchungsplan wird erstellt und die Abbuchung vom Ökokonto mit Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die Gemeinde an das Ökoflächenkataster gemeldet.

 

1.1.3     Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; Es sind bereits Hinweise zu den wasserrechtlichen Themen im Bebauungsplan enthalten.

 

1.1.4     Städtebauliche Belange:

Die eingefügten Höhenbezugspunkt bzw. deren Lage sind eindeutig zu vermaßen.

Abwägung

Der festgesetzte Höhenbezugspunkt definiert die Höhe des zu erstellenden Geländes und gilt für das gesamte Baufeld. Eine Vermaßung wird hier als nicht sinnvoll erachtet.

 

1.1.5     weitere vom LRA zu vertretende Belange

Kenntnisnahme;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

 

Bebauungsplan

 

Niederschlagswasser:

Wesentliche Änderungen sind aus den aktuellen Planungsunterlagen nicht ersichtlich. Unsere Stellungnahmen vom 12.05.2022 und vom 22.09.2022 gelten weiterhin.

Insbesondere verweisen wir weiterhin auf die Gespräche zum Gesamtkonzept Schmutz – und Niederschlagswasserbeseitigung im Erschließungsgebiet Bogen West.

Nach unserem Kenntnisstand und nach Rücksprache mit dem Planer für die Niederschlags-entwässerung soll das Niederschlagswasser im Planungsgebiet entgegen den hier vorgelegten Unterlagen nicht versickert, sondern in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Hier besteht noch entsprechender Klärungsbedarf.

 

Weitere Hinweis zur Versickerung, Einleitung in Oberflächengewässer, Blechdächer, Überschwemmungen bei Starkregenereignisse, Altlasten und Bodenschutz, Hang- und Schichtwasser;

 

Abwägung

Grundsätzlich ist eine Versickerung im Planungsgebiet Weinberg I nach Erkundungsbericht vom 16. Dezember 2021, Labor für Baustoffprüfungen, Dipl.-Ing. Dieter Hantke & Co KG, Straßkirchen, wegen ungeeigneten Untergrundes nicht machbar. Deshalb wurden im Konzept zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Erschließungsgebiet zwischen Bogen und Bogen-Furth, Stadtentwicklung West, lokale Rückhalte und Ableitung des gedrosselten Niederschlagswasser über den namenlosen Graben vorgeschlagen und vom Stadtrat bestätigt.

Dieser konzeptionellen und mit dem WWA Deggendorf abgestimmten Lösung sollte u.E. gefolgt werden, heruntergebrochen auf das jeweils aktuell geplante (Teil-)Baugebiet, hier Weinberg I.

Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.

 

Niederschlagswasser:

 

Alle weiteren relevanten Hinweise werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und in entsprechenden Hinweis, die im Bebauungsplan bereits enthalten sind, gewürdigt.

 

 

3.    Bund Naturschutz in Bayern e.V.

 

3.1     Bebauungsplan:

 

A)   Artenschutz und Biotopverbund

Wird zur Kenntnis genommen. Eine Regelung im Rahmen des Bebauungsplans ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

B)   Anpassung an den Klimawandel

Konkrete Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen, im Rahmen des Flächennutzungsplans kann nur die bauliche Nutzung bestimmt werden.

Abwägung

1.  Für den Rückhalt und die Versickerung von Niederschlagswasser wurden Flächen für die Wasserwirtschaft im Bebauungsplan festgesetzt. Das nicht versickerungsfähige Niederschlagswasser wird gesammelt, in einen Vorfluter eingeleitet und somit dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt.

2.  Die Anzahl der Bäume ist angepasst an die artenschutzrechtlichen Belange. Eine großflächige Beschattung ist nicht im Sinne der Förderung des Zauneidechsenvorkommens.

3.  Die Pflanzung von 1 Baum je 10 Stellplätze wird als ausreichend und mit der Nutzung verträglich erachtet.

4.  Für eine Festsetzung fehlt die gesetzliche Grundlage. Es wird an dem Hinweis festgehalten.

 

Empfehlungen für die Planung der Gebäude

1.  Wird zur Kenntnis genommen. Für eine Festsetzung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

2.  Wird zur Kenntnis genommen. Für eine Festsetzung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

3.  Wird zur Kenntnis genommen. Für eine Festsetzung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

4.  Wird zur Kenntnis genommen. Für eine Festsetzung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der Bebauungsplan lässt die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen zu.

5.  Wird zur Kenntnis genommen. Für eine Festsetzung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

 

4.    Bayernwerk

Verweis auf die Stellungnahme vom 07.06.2022

 

Bebauungsplan:

 

Hinweis auf die vorhandene 110 kV Freileitung und das unterirdische Fernmeldekabel;

Abwägung

Die 110 kV Freileitung ist bereits im Bebauungsplan lagerichtig enthalten. Der Schutzstreifen wird redaktionell auf 27,50m korrigiert; Das Fernmeldekabel wird als planlicher Hinweis im Bebauungsplan ergänzt.

Alle weiteren Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung beachtet;

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    Stadtwerke Bogen GmbH

Bebauungsplan:

 

12.1 Trinkwasser

Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

12.2 Stromversorgung

Die Hinweise werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen

 

6.    Regierung von Niederbayern

 

Die höhere Landesplanungsbehörde hat sich zu dem Vorhaben bereits zweimal geäußert. In der letzten Stellungnahme vom 19.09.2022 wurde die Stadt Bogen gebeten die Begründung um eine genauere Erläuterung der im Bebauungsplan dargestellten Erweiterungsfläche „Schule“ zu ergänzen. Aus den Unterlagen geht nun hervor, dass diese Fläche als potenzielle Erweiterungsfläche für die angrenzende Schule oder andere dem Gemeinbedarf dienende Einrichtungen vorgesehen werden soll. Konkrete Planungen für diese Fläche liegen derzeit nicht vor. Der Erläuterung kann gefolgt werden.

 

Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weinberg I“ nicht entgegen.

 

 

7. Privater Einwender

 

Ich stimme dem Bebauungsplan Am Weinberg I (Grundschulneubau) zu. Es muss sich aber an dem Notarvertrag 1495/2018 vom 11.12.2018 gehalten werden bzw. so wie wir es gestern (03.04.2023) auch vermessen haben lassen.  Die Abstandsbestimmungen sind einzuhalten.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von den Stellungnahmen und stellt fest, dass keine schwerwiegenden Einwände vorgebracht wurden und dass somit grundsätzliches Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht. Die Hinweise werden noch in den Planunterlagen ergänzt.