Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8

Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weinberg I“ im Westen geändert hat, ist eine erneute verkürzte und beschränkte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss billigt die Entwürfe des Bebauungsplanes „Am Weinberg I“ in der Fassung vom 24.05.2023 und beauftragt die Verwaltung, eine erneute verkürzte und beschränkte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.