Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.08.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt 61 für die Errichtung einer PV-Anlage auf der Fl.Nr. 1367, Gemarkung Oberalteich beschlossen.

 

Bereits im Mai/Juni 2022 wurden für diese Anlage Voranfragen bei der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Straubing-Bogen gestellt. Sowohl die Regierung wie auch das Landratsamt haben eine negative Stellungnahme abgegeben. Es wird erneut auf die fehlenden Kriterien für die Standorte von PV-Anlage und auf den LEP-Grundsatz, dass landwirtschaftliche Flächen erhalten bleiben sollen, hingewiesen. Der Stadtrat hat sich trotzdem für diese Anlage entschieden, um die erneuerbaren Energien im Gemeindebereich weiter auszubauen.

 

Das vom Vorhabenträger beauftrage Planungsbüro hat nun einen Entwurf des Deckblatts 61 eingereicht. Dieser könnte gebilligt und die frühzeitige Auslegung beschlossen werden.

 

Die anfallenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungssauschuss billigt die vom Planungsbüro eingereichten Entwürfe und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Auslegung durchzuführen.

Bei der nächsten Auslegung ist ein Blendgutachten zu fordern.

 

Der Vorhabenträger hat alle anfallenden Kosten zu tragen.