Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Ministerrat hat am 07.02.2017 die Durchführung einer weiteren Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen. Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:

 

-        Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen in § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 22.08.2013 um 5 Jahre (Flughafen München und Salzburg)

 

-        Änderung der Zonierung des Alpenplans (Riedberger Horn)

 

Für das Beteiligungsverfahren wurde eine Äußerungsfrist bis zum 20.03.2017 eingeleitet.

 

Belange der Stadt sind durch diese Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes nicht betroffen. Eine Stellungnahme ist daher nicht veranlasst. Dies dient zur Kenntnis.