Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Der Bebauungsplan „Am Bruckweg“ befand sich vom 30.12.2022 bis 30.01.2023 in der 3. Auslegung. Von Seiten der Bürger sind keinerlei Einwände eingegangen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen – Immissionsschutz

Der Fachbereich äußert keine Bedenken mehr gegen den Bebauungsplan, gibt lediglich einen Hinweis, dass es sich bei der Nr. 7 Abs. 2 der textlichen Festsetzungen nicht um eine Schallschutzanforderung handelt.

 

Landratsamt Straubing-Bogen – Wasserrecht

Von dieser Seite kommen ebenfalls weitere Hinweise. So bedarf es grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei Benutzung eines Gewässers, welche Bestimmungen für die Einleitung von Niederschlagswasser gelten, dass für eine Bauwasserhaltung eine wasserrechtliche Gestattung nötig ist, genauso wie für den Betrieb von Grundwasserpumpen. Es wird auf die Stellungnahme des WWA verwiesen zur Thematik „Niederschlagswasser“.

 

Landratsamt Straubing-Bogen – städtebauliche Belange

Es wird bemängelt, dass die Verfahrenshinweise in der Planzeichnung fehlen, die in der vorherigen Fassung vorhanden waren, es ist kein Verweis auf das Verfahren nach § 13a BauGB enthalten, textliche Festsetzungen zur Ausführung der Dächer fehlen, eine fehlerhafte Formulierung ist vorhanden, der Verweis auf eine abweichende Abstandsflächenregelung ist klarzustellen und die Abstände der Baugrenzen zu den Grundstücksgrenzen sind zu vermaßen.

 

In Bezug auf weitere vom Landratsamt zu vertretende Belange besteht Einverständnis mit dem Bebauungsplan.

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Das WWA bemängelt zunächst erneut unzureichende Unterlagen.

Es wird dargestellt, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass zwei Regenrückhaltebecken im Baugebiet vorgehalten werden und außerdem ein Löschwasserbecken errichtet wird. In den Plänen sind jedoch nur zwei als Löschteich betitelte Becken dargestellt.

Aus den vorgelegten Plänen ergibt sich auch kaum, wie eine Versickerung erfolgen soll, zumal das gesamte Plangebiet mit einer Tiefgarage unterkellert wird.

Zudem geht aus den Unterlagen nicht hervor, an welchen Regenwasserkanal die Regenrückhaltebecken angeschlossen werden.

Es folgen ausführliche Hinweise zur Versicherung, zur Einleitung in Oberflächengewässer, zum Hochwasserschutz und zu evtl. Altlasten und Bodenschutz.

 

Regierung von Niederbayern

Nachdem lediglich im Beteiligungsanschreiben, nicht jedoch in den Planunterlagen auf das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB hingewiesen wird, beurteilt die Regierung nach dem regulären Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und danach fehlt ein Umweltbericht. Zudem ist die Begründung viel zu kurz, sie setzt sich kaum mit landesplanerischen Themen auseinander. Die Regierung stellt ausführlich dar, welche Themen zu berücksichtigen und in der Begründung abzuhandeln sind

 

Weitere Träger öffentlicher Belange wurde nicht mehr beteiligt, da diese schon nach der 2. Auslegung keine Einwände mehr gegen den Bebauungsplan vorgebracht haben.

 

Abwägung:

Alle Stellungnahmen wurden an das Planungsbüro weitergeleitet mit dem Hinweis, dass aufgrund der teilweise doch erheblichen Bedenken möglicherweise eine weitere Auslegung ins Auge gefasst werden muss. Damit war man dort jedoch nicht einverstanden. Stattdessen wollte man sich selber sowohl mit der Regierung von Niederbayern wie auch mit dem Wasserwirtschaftsamt in Verbindung setzen und alle Einwände klären bzw. beseitigen. Daraus resultiert der uns vorgelegte Schriftverkehr mit diesen Behörden.

 

Letztlich ist das Wasserwirtschaftsamt mit den Darstellungen zur Niederschlagswasserbeseitigung zufrieden und erachtet sie als ausreichend für den Bebauungsplan. Das wurde bei einer telefonischen Rückfrage beim WWA bestätigt. Die genaue Planung und Durchführung ergibt sich dann im Bauantrags-Verfahren.

 

Der Kommunikation mit der Regierung kann entnommen werden, dass Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht, sofern in der Begründung noch demographische Daten aufgenommen werden. Dies ist unter Punkt 1.1 – Planungsanlass und –ziel geschehen, man hat sich zumindest mit dem Demographie Spiegel beschäftigt. Bei einer telefonischen Rückfrage bei der Regierung wurde das Einverständnis bestätigt.

 

Die Änderungswünsche in der Stellungnahme des Landratsamtes mit seinen Fachbereichen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Insbesondere wurde hier die Bezeichnung des Bebauungsplans mit Verweis auf das gewählte Aufstellungsverfahren aufgenommen.

Die sonstigen Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen und sind im späteren Bauantrags- und Wasserrechtsverfahren abzuhandeln.

 

Der Wunsch der Stadt Bogen, auch den Spielplatz im Bebauungsplan festzusetzen, wurde dann relativ kurzfristig umgesetzt.

 

Es kann somit festgestellt werden, dass alle Bedenken, Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Er stellt auch fest, dass von Bürgern keine Einwände vorgebracht wurden.

Den im Sachverhalt aufgeführten Darstellungen mit der Abwägung wird zugestimmt.