Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Landratsamt Straubing-Bogen beanstandet, dass das Verfahren zur „Außenbereichssatzung Kleinlintach“ noch offen ist, eine letzte Stellungnahme vom LRA wäre am 05.07.2018 abgegeben worden.

 

Das Nachforschen hat folgendes ergeben:

Am 27.09.2017 wurde ein Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung Kleinlintach gefasst. Nach Auslegung und Überarbeitung wurde am 27.02.2019 ein Satzungsbeschluss gefasst, trotz einer negativen Stellungnahme der Regierung von Niederbayern und der Empfehlung des Landratsamtes vom 06.03.2019 und 27.03.2017 das Verfahren einzustellen. Der Satzungsbeschluss wurde nie bekannt gemacht, so dass die Satzung auch nicht rechtskräftig wurde.

 

Es existiert noch ein Schreiben vom 04.03.2019 des Landrats an den Regierungspräsidenten.

 

Danach wurde ein veränderter Geltungsbereich versandt, zu dem sich die Regierung von Niederbayern am 05.04.2019 sehr ausführlich, aber weiterhin negativ geäußert hat.

 

Letztlich gab es in der Sitzung am 16.10.2019 lediglich die Information, dass das Verfahren bis Ende 2019 ruhend gestellt werden soll.

 

Auf einer Kopie der Niederschrift dieser Sitzung ist dann lediglich ein handschriftlicher Vermerk „eingestellt“ ohne Datum und mit unleserlicher Handschrift aufgeführt. Eine offizielle Einstellung gab es aber nie, zumindest konnte kein entsprechender Nachweis gefunden werden.

 

Nachdem hier offensichtlich in den letzten Jahren nichts mehr passiert ist, sollte das mit dem Aufstellungsbeschluss am 27.09.2017 begonnene Verfahren eingestellt werden.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2019 begonnene Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung Kleinlintach einzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Straubing-Bogen einen Beschlussauszug zuzuleiten.