Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 20, Befangen: 1

Gemäß I. Abschnitt Punkt 1.5 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration) hat die Stadt Bogen 7 Personen für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Straubing, bis spätestens 05.06.2023 vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

 

Die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen

 

1.   Greisinger Christian

2.   Häusler Elke

3.   Krieger Norbert

4.   Schneider Roland

5.   Trinkle Friederike

 

haben sich nach öffentlichem Aufruf in der Bogener Zeitung sowie bei der Stadt Bogen gemeldet und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für die Wahl eines Schöffen (Vollendung des 25. Lebensjahres, nicht über 70 Jahre alt, Personen müssen zur Zeit der Aufstellung der Liste in der Gemeinde wohnen, müssen gesundheitlich in der Lage sein das Amt auszuüben, die Personen dürfen nicht im Vermögensverfall sein).

Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Vorschlagsliste zu.

 

Die Personen

1.   Greisinger Christian

2.   Häusler Elke

3.   Krieger Norbert          

4.   Schneider Roland

5.   Trinkle Friederike

 

werden für das Amt des Schöffen von der Stadt Bogen vorgeschlagen.