Sitzung: 26.04.2023 SR/94/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 20, Befangen: 1
Gemäß I. Abschnitt Punkt 1.5 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022
(Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des
Innern, für Sport und Integration) hat die
Stadt Bogen 7 Personen für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht
Straubing, bis spätestens 05.06.2023 vorzuschlagen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht,
Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das
verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und
körperliche Eignung.
Die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen
1.
Greisinger Christian
2.
Häusler Elke
3.
Krieger Norbert
4.
Schneider Roland
5.
Trinkle Friederike
haben sich nach öffentlichem Aufruf in der Bogener Zeitung sowie bei der
Stadt Bogen gemeldet und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für die Wahl eines
Schöffen (Vollendung des 25. Lebensjahres, nicht über 70 Jahre alt, Personen
müssen zur Zeit der Aufstellung der Liste in der Gemeinde wohnen, müssen
gesundheitlich in der Lage sein das Amt auszuüben, die Personen dürfen nicht im
Vermögensverfall sein).
Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von 2/3
der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Vorschlagsliste zu.
Die Personen
1. Greisinger Christian
2. Häusler Elke
3. Krieger Norbert
4.
Schneider
Roland
5.
Trinkle
Friederike
werden für das Amt des Schöffen von der Stadt Bogen vorgeschlagen.