Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Anwesend: 20

Das Deckblatt 41 des Flächennutzungsplans befand sich vom 09.12.2022 bis 09.01.2023 in der dritten Auslegung.

 

Von Seiten der Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen - Immissionsschutz:

weist darauf hin, dass für die Ausweisung des Wohngebietes nördlich des Freundorfer Weges ein Schalltechnisches Gutachten erforderlich ist.

Abwägung:

Eine erste diesbezügliche Untersuchung im Zuge der Planung „Humelberg VI“ hat bereits stattgefunden. Für den BPlan „Humelberg VI“ wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, ggf. ein Gutachten erstellt und Festsetzungen in den BPlan übernommen.

 

Landratsamt Straubing-Bogen – Naturschutz und Landschaftspflege:

Grundsätzlich kann dem Deckblatt aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden. Zur Vervollständigung sollte in die Unterlagen aufgenommen werden, dass eine artenschutzrechtliche Verbotslage ausgeschlossen werden kann sowie eine Vervollständigung des letzten Satzes auf der Seite 20.

Abwägung:

Es erfolgt eine redaktionelle Ergänzung „Der gesamte Geltungsbereich wurde im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages begangen. Eine artenschutzrechtliche Verbotslage kann ausgeschlossen werden.

Der letzte Satz auf der Seite 20 wird vervollständigt.

 

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:

Es wird auf die Stellungnahmen vom 12.05. und 22.09.2022 verwiesen. Diese wurden bereits abgehandelt.

Es werden außerdem Hinweise und Empfehlungen abgegeben zum Niederschlagswasser, zur Versickerung, Einleitung in Oberflächengewässer, zu Blechdächern, Überschwemmungen bei Starkregen, Altlasten und Bodenschutz, Hang- und Schichtwasser.

Abwägung:

Die Hinweise und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen und redaktionell ergänzt, soweit dies im FNP noch nicht passiert ist.

 

Regierung von Niederbayern:

Es wird empfohlen, in den Baugebieten des Deckblatts 41 des Flächennutzungsplans ein gut durchmischtes Wohnangebot mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern darzustellen. Außerdem sollten die Baugebiete über einen längeren Zeitraum bedarfsgerecht ausgewiesen werden.

Abwägung:

Das gesamte Areal, das im FNP dargestellt wird, wird in Etappen umgesetzt. Als erstes wird die Fläche für Schule und Kindergarten umgesetzt. Als 2. Schritt erfolgt die Ausweisung des Baugebietes „Humelberg VI“. Diese Planung wurde aufgrund der Topografie überarbeitet und sieht nun auch Parzellen für Geschosswohnungsbau vor. Die Erweiterung nach Süden „Weinberg II“ ist mittelfristig nicht geplant. Damit sind die Empfehlungen der Regierung von Niederbayern vollständig berücksichtigt.

 

Die weiteren Hinweise in den Stellungnahmen betreffen den BPlan „Am Weinberg I“.

Grundsätzlich gibt es keine schwerwiegenden Bedenken mehr zum Deckblatt 41 des Flächennutzungsplans. Es sind allerdings noch ein paar Hinweise in die Begründung einzuarbeiten. 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und stimmt den Abwägungsvorschlägen vollumfänglich zu. Die noch fehlenden Hinweise und Ergänzungen sind in die Begründung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten.