Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

 

Für die Fl.Nr. 542, Gem. Bogenberg wurde eine Erweiterung der Einbeziehungssatzung Breitenweinzier beantragt. Die Fläche soll in drei bis vier Parzellen aufgeteilt werden, dort soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

 

Das Vorhaben wurde vorab in Kürze dem Landratsamt Straubing-Bogen sowie der Regierung von Niederbayern vorgestellt. Das Landratsamt sieht keine Hindernisse, die Regierung ist jedoch nicht mit der Erweiterung der Satzung einverstanden. Als Begründung wird angegeben, dass es an der „Prägung“ der umliegenden Bebauung fehlt. Nur der südlichste Teil der Fläche schließt tatsächlich an eine Bebauung im Westen und im Süden an. Die südliche Bebauung liegt allerdings schon im Bereich der Einbeziehungssatzung Dörfling.

 

Bei einem Telefongespräch mit der Regierung konnte jedoch die Zustimmung für einen Bebauungsplan erreicht werden. Hier ist eine „Prägung“ nicht relevant, daher wäre dies städtebaulich vertretbar. Der Investor erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die Flächen der Einbeziehungssatzungen Breitenweinzier und Dörfling sind als MD (Dorfgebiet) festgesetzt. Die ist im Bebauungsplan nicht möglich, da sonst eine Durchmischung von Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft erreicht werden müsste. Die Parzellen sind aber ausschließlich als Wohnbauflächen gedacht.

 

Deshalb soll jetzt ein Bebauungsplan „WA Breitenweinzier I“ aufgestellt werden.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungs- und Folgekostenvertrag) zu schließen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „WA Breitenweinzier I“ für die Fl.Nr. 542, Gem. Bogenberg, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungs- und Folgekostenvertrag) zu schließen.