Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Für die Fl.Nr. 542, Gem. Bogenberg, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Hierfür soll das Grundstück in drei bis vier Parzellen aufgeteilt werden.

 

Der Bereich ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Im für das Vorhaben aufzustellende Deckblatt 68 soll die Fläche als WA (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt werden. Ein „Dorfgebiet“ wäre hier nicht möglich, da sonst für die künftigen drei Parzellen eine Durchmischung von Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe erreicht werden müsste.  

 

Sofern die Aufstellung des Bebauungsplans (gesonderter TOP) beschlossen wird, ist natürlich auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplans „WA Breitenweinzier I“, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Bogen mit Deckblatt Nr. 68 zu ändern, um eine Wohnbebauung auf der Fl.Nr. 542, Gemarkung Bogenberg zu ermöglichen.

 

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten des Verfahrens.