Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 beschlossen, für eine Teilfläche der Fl.Nr. 1230, Gem. Oberalteich, eine Einbeziehungssatzung „Kleinlintach West“ aufzustellen. In der Sitzung am 08.02.2023 hat der Stadtrat den Planentwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10.03. bis 08.04.2023 statt.

 

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat im Rahmen seiner Beteiligung festgestellt, dass eine eigenständige Satzung „Kleinlintach West“ nicht möglich ist. Die Satzung wäre als Änderung oder Erweiterung der bestehenden Satzung auszufertigen. Ansonsten bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

 

Der Beschluss vom 18.05.2022 wäre somit aufzuheben und ein neuer Beschluss für die Änderung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung mit Deckblatt Nr. 3 zu fassen. Der erste Entwurf der Einbeziehungssatzung „Kleinlintach-West“ wird entsprechend angepasst, am Geltungsbereich ändert sich jedoch nichts.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Beschluss vom 27.07.2022 für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Kleinlintach West“ abzuändern auf „Änderung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung“ und eine erneute Auslegung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor. Seitens der Stadt Bogen wird eine Folgekostenumlage erhoben.