Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO PV Hörabach III“ für eine PV-Anlage auf der Fl.Nr. 1883/6, Gem. Degernbach beschlossen.

 

Wie schon beim Flächennutzungsplan Deckblatt 66 wäre auch hier der Beschluss aufzuheben bzw. zu ändern auf die neue Lage der geplanten Anlage auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1763/2, Gem. Degernbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6 ha, die Freiflächen-PV-Anlage ist geplant mit einer Leistung von 2 x 300 kwP.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Beschluss vom 27.07.2022 für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO PV Hörabach III“ auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1883/6, Gem. Degernbach aufzuheben.

 

Gleichzeitig beschließt er die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO PV Hörabach III“ auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1763/2, Gem. Degernbach.

 

Der Antragsteller hat die entstehenden Kosten zu tragen. Mit dem Antragsteller ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.